Scahwangerenberatung und Konfliktberatung
- Psychosoziale Beratung bei belastenden familiären, sozialen und beruflichen Herausforderungen
- Hilfestellung und Information über mögliche Hilfsangebote
- Information rund um Schwangerschaft und Familienplanung
- Informationen über Mutterschutz, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Kindergeld und anderen sozialen Rechtsansprüchen
- Vermittlung von finanzieller Unterstützung aus der Bundestiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und der kirchlichen Stiftung „Für das Leben“
- Begleitung in Fragen vor, während und nach pränataler Diagnostik
- Gespräche und Unterstützung, wenn Sie noch nicht volljährig sind und viele Fragen haben (Schule, Ausbildung, Beziehung, Unterstützungsmöglichkeiten …)
- Beratung auch nach der Geburt, wenn Sie Eltern geworden sind und Probleme im Zusammenhang mit der veränderten Familiensituation auftreten
- Gespräche, wenn Sie durch Schwangerschaft oder Geburt in eine seelische Krise geraten
- Beratung und Information zur „Vertraulichen Geburt“
Beratung und Begleitung bei der Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt wenn Sie nicht wissen, ob sie die Schwangerschaft fortführen möchten
Zu unserem Beratungsverständnis gehört es, schwangeren Frauen mit ihren Fragen, Zweifeln und möglicherweise widersprüchlichen Gefühlen der Schwangerschaft gegenüber an keiner Stelle alleine zu lassen und ein vertrauensvolles Gespräch zu ermöglichen.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen.
Wichtig zu wissen!
Eine Bescheinigung über die Beratung gemäß §219 StGB wird Ihnen nach dem Gespräch ausgestellt.
Auf Wunsch können gerne Partner, Familienangehörige oder andere wichtige Bezugspersonen in die Gespräche miteinbezogen werden.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenfrei und kann bei Bedarf mehrere Gespräche umfassen.
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können selbst entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte (ePA) erscheint. Sofern die Daten in der ePA gespeichert werden, ist diese Information über das Einlesen der Karte jahrelang sichtbar. Daten aus der ePA werden nach 10 Jahren nicht gelöscht.
Ärzt:innen, die einen Abbruch durchführen, müssen Patientinnen darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Speicherung der Daten in der ePA bei ihnen liegt.
Die Praxis muss die Information dokumentieren, jedoch nur in der praxisinternen Akte.
Beratungsstelle Darmstadt
Schwangerenberatung und Schwangerenkonflikberatung
Rheinstraße 31
64283 Darmstadt
Beratungsstelle Groß-Umstadt
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
Am Darmstädter Schloss 2
64823 Groß-Umstadt
Beratungsstelle Michelstadt und Reichelsheim
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
Sprechzeiten in Michelstadt und Reichelsheim
Termine nach Vereinbarung
Bahnhofstraße 38
64720 Michelstadt
Mary Ann Kübel Stiftung
Alter Weg 18
64385 Reichelsheim
Beratungsstelle Bensheim
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
Riedstraße 1
64625 Bensheim
Beratungsstelle Rimbach
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
Schlossstraße 52a
64668 Rimbach
