Begleitetes Wohnen in Gastfamilien bei seelischer, geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung (Soziale Teilhabe SGB IX)
Informationen für Gastfamiliensuchende
Nach einem persönlichen Kennenlernen gibt es auf dem Weg in eine Gastfamilie mehrere gemeinsame Schritte: Erstes Treffen mit Gast und Gastfamilie, ein mehrtägiges Probewohnen und wenn sich alle einen gemeinsamen Alltag vorstellen können schließlich der Abschluss eines Betreuungsvertrags. Dabei wird bei jedem einzelnen Schritt besprochen, wie es weitergehen soll. Für den Gast entstehen im Begleiteten Wohnen in Gastfamilien Kosten für die Unterkunfts- und Lebenshaltungspauschale. Sollten hierfür Existenzsicherungsleistungen beantragt werden müssen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Personen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, ist es auch möglich, das Leben in einer Familie und die Betreuung durch den Fachdienst selbst zu finanzieren.
Informationen für Gastfamilien
Jede Gastfamilie und Gast ist anders und unser Fachdienst unterstützt individuell in regelmäßigen Hausbesuchen das Zusammenleben. Voraussetzungen sind eine beständige Grundhaltung von Respekt und Offenheit sowie ein verlässliches Umfeld. Die Gastfamilie erhält mit Einzug und ab dem Beginn des Betreuungsvertrages eine monatliche Unterkunfts- und Verpflegungspauschale vom Gast und ein Betreuungsgeld i.d.R. vom zuständigen Kostenträger der Sozialen Teilhabe. Aktuell erhält eine Gastfamilie monatlich 1329,88 EUR pro Gast (Stand 1/2024).
Sie haben Interesse an unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Fachbereich Leben in Gastfamilien
Schloßstraße 52a
64668 Rimbach
