© New-Africa – stock.adobe.com

Informationen für Zuweisende

Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren, die in einer Krise stecken, von psychischer Erkrankung bedroht, oder psychisch erkrankt sind. Dabei arbeiten wir am Übergang von Jugendhilfe nach §41 i.V.m. §35a SGB VIII und Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach §113 SGB IX (ehem. Eingliederungshilfe).

Für die Inanspruchnahme ist keine Antragstellung, Hilfeplanung oder psychiatrische Diagnostik notwendig. Als niedrigschwellige Hilfe gibt es kein aufwendiges Aufnahmeverfahren und keine Wartezeiten bzw. Wartelisten.

Fachbereich SprungSchance

Schloßstraße 52a
64668 Rimbach

Fachbereich SprungSchance

Schloßstraße 52a
64668 Rimbach

Zum Routenplaner