Betreutes Wohnen für Familien

© © pressmaster – stock.adobe.com

Gut zu wissen!

Die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Die gemeindepsychiatrischen Betreuungsleistungen werden bei entsprechenden Voraussetzungen vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen.