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Gut zu wissen!

Die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Die gemeindepsychiatrischen Betreuungsleistungen werden bei entsprechenden Voraussetzungen vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen.

Fachbereich Betreutes Wohnen für Familien

Schloßstrasse 52a
64668 Rimbach

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